Gemäss der lebenswichtigen SUVA-Regel 9 ermöglichen Handzeichen eine eindeutige Verständigung zwischen den beteiligten Personen, die den Kran führen, ihn einweisen und die Last anschlagen. Damit keine Missverständnisse entstehen, müssen die Zeichen vor Arbeitsbeginn unbedingt abgesprochen sein. Wenn mehrere Personen am Transport beteiligt sind, ist es wichtig, dass nur eine Person verantwortlich ist und die Zeichen gibt. Wenn keine Sichtverbindung besteht, sind alternative Kommunikationsmittel notwendig. Vorgesetzte stellen den Mitarbeitenden geeignete Kommunikationsmittel zur Verfügung.