Er sagte ihm, dass dies seine Pflicht sei, nachdem der Beschwerdeführer ein wenig ausgerufen und nach dem Grund dafür gefragt habe (Einvernahme des Beschuldigten vom 18. Februar 2025, Frage 1). Für ein korrektes Anschlagen waren die Last sicher anzuschlagen (lebenswichtige SUVA-Regel 6) und geeignete Anschlagpunkte zu benutzen (lebenswichtige SUVA-Regel 5). Der Beschwerdeführer anerkennt selbst, dass die Kette nicht zentriert gewesen sei und deshalb die Eisenträger nicht gerade gewesen bzw. schräg angehoben worden seien (vgl. Einvernahme des Beschwerdeführers vom 18. Februar 2025, Fragen 2, 57, 76, 81).