5.2.3. 5.2.3.1. Der Beschuldigte hat den Kurs "Anhängen von Lasten" absolviert (Einvernahme des Beschuldigten vom 18. Februar 2025, Frage 13). Es ist somit erstellt, dass er in den relevanten Bereichen der Arbeitssicherheit geschult war und wusste, wie Lasten im Einklang mit den geltenden Sicherheitsvorschriften anzuschlagen waren.