Gemäss Kran-Handbuch, welches bei den SUVA-Ausbildungen zum Kranführer abgegeben wird (Herausgeber Campus Sursee; es stützt sich u.a. auf die Kranverordnung und die EKAS Richtlinie Nr. 6510; Ausgabe 2025), Merkblatt für den Lastentransport mit Kranen und Hebezeugen (S. 23), hat der Kranführer zu überprüfen, ob der Befehl zum Aufziehen der Last gegeben werden darf und ob keine Personen in Gefahr sind. Finger sind in Sicherheit zu bringen und die Pendelbewegung der Last ist zu beachten (Ziff. 9). Die Last ist ständig im Auge zu behalten (Ziff. 7). Der Kranführer hat auf die Arbeitskollegen zu achten und diese zu arbeitssicherem Verhalten zu erziehen (Ziff.