Für die auf dem Bau zu beachtenden Sicherheitsvorschriften sind insbesondere die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten vom 18. Juni 2021 (Bauarbeitenverordnung, BauAV; SR 832.311.141), die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten vom 19. Dezember 1983 (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV; SR 832.30) sowie die Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen vom 27. September 1999 (Kranverordnung; SR 832.312.15) massgebend. Die darin umschriebenen Pflichten werden durch SUVA-Merkblätter konkretisiert.