Unklarheiten und Widersprüche aufzuklären sei Sache des beurteilenden Gerichts. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe den Grundsatz "in dubio pro duriore" verletzt, wenn sie davon ausgehe, dass die Situation klar gewesen sei und seitens des Beschuldigten durch die unklare Kommunikation keine Pflichten verletzt worden seien.