2.4. Der Beschuldigte bringt dagegen vor, dass die Behauptungen des Beschwerdeführers – er habe dem Beschuldigten den Befehl "langsam anheben" erteilt und die Last sei anfänglich gar nicht knapp über den Boden angehoben worden – dem übereinstimmend von den beiden Beschuldigten glaubhaft dargestellten Unfallhergang widersprächen und sich nicht hätten -8-