Der Beschwerdeführer erlitt offene Frakturen am betreffenden Finger und damit einhergehende Durchtrennungen des Digitalnervs und der Digitalarterie. Zwei Fingerglieder mussten operativ entfernt werden. 1.2. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 stellte der Beschwerdeführer Strafantrag gegen den Beschuldigten sowie den Mitbeschuldigten wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, evtl. fahrlässiger schwerer Körperverletzung und konstituierte sich als Privatkläger.