führers vom 18. Februar 2025, Frage 42: ca. ein halber Meter Abstand). Erst zum Abschluss ist aus dem Schwenkbereich der Last zu treten. Aus irgendeinem Grund hat zudem der Beschuldigte die Last entgegen einem allfälligen Zeichen nur langsam angehoben. Er zeigt damit auf, dass er offensichtlich damit rechnete, dass etwas nicht stimmte bzw. die Umgebung der Last einen Gefahrenbereich darstellen könnte. Der Beschuldigte als Sorgfaltspflichtbelasteter trug die Verantwortung auch für ein allfälliges, mindestens erkennbares Fehlverhalten des Beschwerdeführers. - 22 -