Der Umstand, dass der Beschwerdeführer auf der Ladefläche des Sattelschleppers verblieb, ist keiner, mit dem der Beschuldigte im Sinne eines die Kausalität unterbrechenden Eigenverschuldens schlichtweg nicht rechnen musste. Dies zeigt sich schon daran, dass in der sich im aktuellen Kran-Handbuch (S. 24 f.) befindenden alten SUVA-Instruktionsanleitung "Anschlagen von Lasten" festgehalten ist, dass der Hebevorgang aus kurzer, aber sicherer Distanz zu überwachen sei (Schritt "Handzeichen Last langsam auf") und der Anschläger auf dem entsprechenden Bild wie auch bei jenem beim Schritt "Kontrolle der schwebenden Last" sehr nahe zur Last steht (vgl. Einvernahme des Beschwerde-