Aussage des Beschwerdeführers, wonach er Sichtkontakt mit dem Beschuldigten gehabt habe (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 18. Februar 2025, Frage 48). Den Aussagen des Beschuldigten zufolge wendete er eine erhöhte Sorgfalt an mit dem langsamen Anheben trotz anderweitigem Zeichen. Sein Vorgehen hätte insofern dem Grundsatz der lebenswichtigen SUVA-Regel 8 (Last langsam anheben) entsprochen.