5.2.3.2.2. In sachverhaltlicher Hinsicht liegen somit widersprüchliche Aussagen hinsichtlich einer Zeichengabe durch den Beschwerdeführer vor. Nicht ausgeschlossen ist dabei, dass sich der Beschuldigte und der Mitbeschuldigte – beide beim gleichen Arbeitgeber tätig (vgl. Polizeirapport vom 28. Februar 2025) – diesbezüglich abgesprochen haben.