Er sei davon ausgegangen, dass der Beschuldigte am Band angehängt sei, wo das andere Palett gestanden habe. Dies sei seine Interpretation, weil es eigentlich nicht möglich sei, dass diese Last so fest ins "Gagelen" komme. Er habe nicht gesehen, dass die Last eingehängt habe, er habe gehört, wie etwas gerissen sei. Im Nachhinein, als der Beschwerdeführer ihm mitgeteilt habe, dass der Finger dazwischen gewesen sei und zu ihm gekommen sei, habe er dem Beschuldigten hochgefunkt, dass er mit der Last von der Strasse weggehen und auf die Baustelle gehen solle (Einvernahme des Mitbeschuldigten vom 18. Februar 2025, Fragen 1, 2, 7, 10, 11, 29, 41). - 20 -