Der Beschwerdeführer habe angefangen, die erste Kette doppelt anzubringen, als er von jemandem von der Baustelle angefunkt worden sei. Er habe ein paar Schritte bzw. zwei oder drei Meter (weg vom Lastwagen) in Richtung dieser Person gemacht und sei im 90-Grad-Winkel zum Lastwagen gestanden, als er im Blickwinkel gesehen habe, wie der Beschwerdeführer die Last angebracht und das Zeichen (Zeigefinger gestreckt, kreisende Bewegung) gemacht habe. Als er sich zurückgedreht habe zum Lastwagen, habe er gesehen, dass die Last schon "im Pendel" gewesen sei. Er sei davon ausgegangen, dass der Beschuldigte am Band angehängt sei, wo das andere Palett gestanden habe.