Der Beschwerdeführer gab an, dem Mitbeschuldigten als Bauführer gesagt zu haben, "machsch langsam hoch" bzw. dass die Ladung angehoben werden konnte. Er habe nur mit dem Mitbeschuldigten und nicht mit dem Beschuldigten kommuniziert. Er habe dem Beschuldigten kein Zeichen gegeben. Als er bemerkt habe, dass die Ladung eingehängt habe, habe er dem Mitbeschuldigten "warte(n) warte(n) warte(n)" gesagt. Die Träger seien weiter hochgehoben worden. Der Mitbeschuldigte hätte besser mit dem Beschuldigten kommunizieren sollen. Auf anderen Baustellen habe er auch schon mit dem Kranführer direkt kommuniziert, wenn er allein gewesen sei.