Für schwere(re) und asymmetrische Lasten brauchte es eine spezielle Anleitung (vgl. Hinweise für den Ausbildner; Rahmenbedingungen). Möglicherweise lag auch ein Zweifelsfall vor und hätte der Beschuldigte eine Fachperson für das Anschlagen der unsymmetrischen Last beiziehen müssen (lebenswichtige SUVA-Regel 6). Der Beschuldigte könnte einen Grundsatz der lebenswichtigen SUVA-Re- gel 1, 6 oder 8 verletzt haben bzw. möglicherweise hat er dadurch die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten und eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen.