Der Beschuldigte gab an, dass er nicht gesehen habe, ob die Last gerade war, als er begonnen habe, sie zu heben, und dass dies nicht sein Problem sei (Einvernahme des Beschuldigten vom 18. Februar 2025, Frage 45). Das sichere Anbringen der Last am Kran sei nicht seine Verantwortung, er schaue nur, ob "er ein- oder zweimal um die Last geht", auf mehr nicht (Einvernahme des Beschuldigten vom 18. Februar 2025, Frage 49).