Gemäss dem Kran-Handbuch (S. 23, Ziff. 9) hat der Kranführer auch die Pendelbewegung der Last zu beachten und zu überprüfen, ob keine Personen in Gefahr sind. Vorliegend hatten die Eisenträger unterschiedliche Längen und es "sah wie eine Pyramide aus". Der längste und unterste Träger blieb (nach dem Anheben) bei Blechmaterial hängen (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 18. Februar 2025, Frage 2). Der Beschuldigte gab an, dass er nicht gesehen habe, ob die Last gerade war, als er begonnen habe, sie zu heben, und dass dies nicht sein Problem sei (Einvernahme des Beschuldigten vom 18. Februar 2025, Frage 45).