Der Kranführer hat auf die Arbeitskollegen zu achten und diese zu arbeitssicherem Verhalten zu erziehen (Ziff. 15). Jeder Kranführer ist berechtigt und verpflichtet, sich der Ausführung von Aufträgen zu widersetzen, wenn sie zu einer Gefährdung von Personen und/oder Gütern führen könnten (Ziff. 17). Zum Thema Anschlagen ist die alte SUVA-Instruktionsanleitung "Anschlagen von Lasten" inkl. Bilder abgebildet (24 f.). Zudem ist die Zeichengebung im Kranverkehr (S. 22) entsprechend der SUVA-Signale im Kranverkehr (Publikationsnummer 2033.d) abgebildet. Es muss ein zuverlässiges Kommunikationssystem eingerichtet werden, wenn keine direkte Sichtverbindung besteht.