Den Befehl "Last hoch" habe die anhebende (recte: anschlagende) Person dem Kranführer zu erteilen, nicht dem Polier. Der Befehl sei vorliegend falsch (mit dem Handzeichen "Last schnell hoch") erfolgt. Inwiefern der Beschuldigte durch die korrekte Ausführung des Befehls – nämlich durch langsames Anheben der Last – irgendwelche Sorgfaltspflichten bzw. SUVA-Regeln verletzt haben sollte, werde nicht dargelegt. Der Beschwerdeführer habe sich nicht entsprechend den Instruktionsschritten verhalten, wenn er behaupte, er hätte dem Mitbeschuldigten dreimal "warte, warte, warte" zugerufen, was bestritten werde.