hen einzugreifen. Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei der Vorwurf, er hätte die Eisenplatten von der Ladefläche entfernen müssen, denn diese Eisenplatten seien ordnungsgemäss auf der Ladefläche befestigt gewesen und hätten nicht einfach "herumgelegen". Damit sei der Sachverhalt durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau unzureichend abgeklärt worden. Insbesondere habe sie nicht abgeklärt, ob die Beschuldigten gegen die Regeln für das sichere Anschlagen und Anheben von Lasten verstossen hätten.