" 1. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, evt. fahrlässiger schwerer Körperverletzung zum Nachteil von A._____ vom 11. November 2024 in E._____, F-Strasse, wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO). 2. Der Beweisantrag des Privatklägers vom 5. Mai 2025 betreffend Einholen einer Expertise wird abgelehnt. 3. Es wird festgestellt, dass keine Verfahrenskosten gemäss Art. 422 StPO entstanden sind.