5. Es sei eine Expertise in Auftrag zu geben zur Frage, ob das Abladen der vom Privatkläger gebrachten Waren unter Einhaltung der Regeln der Baukunde erfolgte, insbesondere Bezug auf die unter Sicherheitsaspekten erforderliche unmissverständliche Kommunikation unter den Beteiligten beim Anschlagen und Anheben der Last unmittelbar vor dem Unfall." 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 8. Mai 2025 folgende Einstellungsverfügung: