31. Mai 2023 Saldi von Fr. 324.19 und Fr. - 814.84 ausgewiesen hätten, aktenmässig belegt (Ordner 2/5, act. 560 und 857). Ein auf den Beschwerdeführer lautendes Konto bei der F [Bank]._____ wies per 22. Juni 2023 einen Saldo von lediglich Fr. 32.84 aus (Ordner 3/5, act. 1142). Bei seiner Einvernahme vom 18. Juni 2024 (Ordner 5/5, act. 1750 ff.) beantwortete der Beschwerdeführer Fragen zu seinen finanziellen Verhältnissen und allenfalls weiteren Bankkonti nicht (zu Fragen 21 ff.). Bei der gleichentags stattgefundenen Einvernahme zu seinen persönlichen Verhältnissen (Ordner 1/5, act. 5 ff.) machte er keine Aussagen zu seinem Verdienst oder allfälligen Schulden (zu Fragen 12 f.).