_ vom 14. April 2023 ausgelöst, wonach der Beschwerdeführer ihm zustehende Versicherungsleistungen von Fr. 107'100.00 und Fr. 106'372.15 nur im Umfang von Fr. 100'000.00 an ihn bzw. seinen Bruder ausbezahlt und im Übrigen einbehalten habe (S. 11, Ziff. 1). Bei der Überprüfung dieses Vorwurfs wurde gemäss dem erwähnten Rapport festgestellt, dass der Beschwerdeführer auf seinen Konti teils hohe Gutschriften von Versicherungen erhalten habe, nicht aber, dass er diese Beträge zeitnah an seine Klienten weitergeleitet habe. Dies habe den Verdacht begründet, dass der Beschwerdeführer weitere Klienten in ähnlicher Weise geschädigt haben könnte (S. 12, Ziff.