- Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe "ungefiltert" Transaktionen, die unter dem Anwaltsgeheimnis stehende Konti betroffen hätten, nach auffälligen Zahlungen durchforstet und damit das anwaltliche Klientengeheimnis als ein verfassungs- und konventionsrechtlich geschütztes Geheimnis der anwaltlich vertretenen Personen absolut verletzt. Derartige "fishing expeditions" seien EMRK-widrig und liessen die "angebliche Verhältnismässigkeit" der Grundbuchsperre noch zweifelhafter erscheinen (Ziff. 8 und 13).