- Er sei nicht mittellos und auch nicht ohne Einkommen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe lediglich die Konti seines Einzelunternehmens betrachtet. Dies halte einer Verhältnismässigkeitsprüfung der Grundbuchsperre nicht stand. Allfällige zivilrechtliche Ansprüche seien nicht gefährdet. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe "die Forderung" exorbitant erhöht, um eine Begründung zu konstruieren. Die Grundbuchsperre sei unnötig, schikanierend und mit Sicherheit nicht -5-