" 1. Es sei der Entscheid der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. Mai 2025 betreffend Grundbuchsperre (STA1 ST.2023.2802) vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei die Grundbuchsperre der Liegenschaft GB […] an der Q-Strasse […] in R._____, lautend auf den Beschwerdeführer, aufzuheben und im Grundbuch zu löschen. 3. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung zu erweitern. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." Zudem beantragte der Beschwerdeführer den Beizug der Verfahrensakten STA1 ST.2023.2802. -3-