Die Kantonale Staatsanwaltschaft habe am selben Tag telefonisch mitgeteilt, dass an der für den 20. Mai 2025 angesetzten Schlusseinvernahme festgehalten werde. Zu Beginn dieser Einvernahme habe der Beschwerdeführer seinen Antrag wiederholt und beantragt, über das Gesuch betreffend die völkerrechtliche Immunität sei zu befinden und im Falle einer Abweisung eine anfechtbare schriftliche Verfügung zu erlassen. Der zuständige Kantonale Staatsanwalt habe dies sinngemäss mit den Worten "Ich erlasse keine Verfügung, das wird nicht akzeptiert" mündlich abgelehnt (Beschwerde, Ziff.