3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." -3- 3.2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft beantragte mit Beschwerdeantwort vom 10. Juni 2025 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Der Beschwerdeführer reichte am 16. Juni 2025 eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: