2. [Prozessualer Antrag] Das Untersuchungsverfahren bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft (ST.2019.60) sei für die Dauer des vorliegenden Beschwerdeverfahrens und darüber hinaus bis zur rechtskräftigen Entscheidung betreffend An- trag-Ziff. 1 des Beschuldigten vom 16. Mai 2025 (Feststellung Immunität) zu sistieren und es sei festzustellen, dass alle seit 16. Mai 2025 getätigten Verfahrenshandlungen der Kantonalen Staatsanwaltschaft den Beschuldigten betreffend bis zur rechtskräftigen Entscheidung betreffend Antrag- Ziff. 1 des Beschuldigten vom 16. Mai 2025 (Feststellung Immunität) ungültig sind.