2. 2.1. Mit (vorab per E-Mail eingereichter) Eingabe vom 16. Mai 2025 berief sich der Beschwerdeführer auf seine völkerrechtliche Immunität und beantragte gestützt darauf bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens, eventualiter dessen Sistierung. Anlässlich der Schlusseinvernahme vom 20. Mai 2025 stellte er diesen Antrag erneut mündlich und ersuchte für den Fall der Abweisung des Antrags um den Erlass einer anfechtbaren schriftlichen Verfügung. 2.2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft stellte dem Beschwerdeführer mit Parteimitteilung vom 21. Mai 2025 den Abschluss der Strafuntersuchung und die Erhebung der Anklage beim zuständigen Gericht in Aussicht.