2.17. Mit Stellungnahme vom 27. März 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die kostenfällige Abweisung des Gesuchs um neue Beurteilung. 2.18. Mit Beschluss vom 22. April 2025 wies das Bezirksgericht Brugg das Gesuch des Beschwerdeführers vom 8. bzw. 18. März 2025 um neue Beurteilung ab. 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 20. Mai 2025 zugestellten Beschluss erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. Mai 2025 bei der Beschwerdekammer -5- in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Der Beschluss des Strafgerichts Brugg vom 22.05.2025 (ST.2025.30) sei aufzuheben.