2.14. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Brugg vom 14. März 2025 wurde der Beschwerdeführer vorläufig festgenommen und angekündigt, es werde beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein Gesuch betreffend Sicherheitshaft des Beschwerdeführers gestellt. Gleichzeitig setzte das Bezirksgericht Brugg dem Beschwerdeführer Frist zur Verbesserung seines Gesuchs um neue Beurteilung. 2.15. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau versetzte den Beschwerdeführer auf Antrag des Bezirksgerichts Brugg vom 15. März 2025 mit Verfügung vom 17. März 2025 bis zum 13. Juni 2025 in Sicherheitshaft.