2.8. An der am 2. November 2021 in Abwesenheit des Beschwerdeführers erfolgten Hauptverhandlung verurteilte das Bezirksgericht Brugg den Beschwerdeführer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Pornografie und wegen Vergehens gegen das Waffengesetz zu sieben Jahren Freiheitsstrafe sowie zu einer (bedingten) Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00, wies ihn für die Dauer von 10 Jahren aus der Schweiz weg und verbot ihm für 10 Jahre jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.