1. Mit Anklageschrift vom 29. Juni 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach beim Bezirksgericht Brugg Anklage gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornografie und Vergehen gegen das Waffengesetz. 2. 2.1. Das Bezirksgericht Brugg lud den Beschwerdeführer am 10. August 2020 zur Hauptverhandlung vom 12. Januar 2021 vor. Diese Vorladung konnte dem Beschwerdeführer nicht zugestellt werden. Gemäss Eingabe des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers vom 18. August 2020 war dieser im damaligen Zeitpunkt "unauffindbar".