4.3. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass gestützt auf die bisherigen Untersuchungsakten nicht von einer derart schweren Opfermitverantwortung ausgegangen werden kann, die das täuschende Handeln der hinter dem Pseudonym "Dave" stehenden Personen – mutmasslich die Beschuldigten – unbesehen der konkreten Umstände in den Hintergrund rücken lässt. Demgegenüber liegen diverse Anhaltspunkte vor, die auf einen typischen "Romance Scam" und damit auf ein strafbares Verhalten hindeuten. Im - 13 -