Angesichts dieser emotionalen Komponente und der zu diesem Zeitpunkt bereits starken Verbundenheit eines Opfers zum Täter genügt der Hinweis eines aus der Sicht des Opfers fremden Bankmitarbeiters, es könnte sich um einen Betrugsversuch handeln, womöglich nicht, um die Existenz einer vom Opfer geliebten und vermeintlich vertrauten Person in Zweifel zu ziehen und das über Wochen aufgebaute Lügengebäude zum Einsturz zu bringen. Das Bundesgericht stellt denn auch an die Fähigkeit verliebter Opfer, Lügengeschichten kritisch zu hinterfragen, keine hohen Anforderungen (Urteil des Bundesgerichts 1B_591/2011 vom 18. Juni 2012 E. 5.3 mit Hinweisen).