Ebenso wenig kann eine solche Opfermitverantwortung im Umstand gesehen werden, dass es sich im Ergebnis um einen erheblichen Geldbetrag handelte (insgesamt Fr. 97'007.00). Einerseits tätigte die Beschwerdeführerin vorliegend nicht eine einzige Zahlung in dieser Höhe, sondern sie wurde zunächst lediglich nach kleineren Beträgen gefragt (gemäss Anzeige betrug die erste Überweisung EUR 5'000.00; act. 312, 325). Andererseits ist es für einen "Romance Scam" eben gerade typisch, dass sich das Opfer mit jeder weiteren Überweisung tiefer in die Täuschung verstrickt, wobei es - 11 -