Die von der Beschwerdeführerin in ihrer (mündlichen) Anzeige gegenüber der Kantonspolizei Freiburg geschilderten Geschehnisse (act. 325 f.) scheinen dem klassischen modus operandi eines "Romance Scams" zu entsprechen: Die Beschwerdeführerin habe über die Partnersuchapp "Tinder" einen mutmasslich fiktiven "Dave" kennengelernt (Phase des Köderns), der sich mit ihr angefreundet und für den sie Gefühle entwickelt habe (Phase des Vertrauensaufbaus) und der sie nach rund einem Monat im Zusammenhang mit einer angeblich blockierten Erbschaft ein erstes Mal um Geld gebeten habe, welches sie ihm habe zukommen lassen (Phase der Vermögensabschöpfung).