E. 2.4.2). Das Bundesgericht stellt im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des Betrugs an die Fähigkeit verliebter Opfer, Lügengeschichten kritisch zu hinterfragen, keine hohen Anforderungen (Urteil des Bundesgerichts 1B_591/2011 vom 18. Juni 2012 E. 5.3 mit Hinweisen). 4.2.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sieht das von der Beschwerdeführerin vernachlässigte Mindestmass an Aufmerksamkeit, das den Irrtum bzw. die Täuschung hätte vermeiden können, zunächst im Umstand, dass die Beschwerdeführerin "Dave" noch nie persönlich getroffen und ihm dennoch einen erheblichen Geldbetrag überwiesen habe.