Urteil des Bundesgerichts 7B_891/2024 vom 22. Oktober 2024 E. 2.4.2). Der modus operandi der Täterschaft, der i. d. R. einem sehr schematischen und stets vergleichbaren Ablauf folgt, jedoch sehr komplexe Verhaltensweisen beinhaltet, lässt sich grob in drei Phasen einteilen: Phase des Köderns, Phase des Vertrauensaufbaus und Phase der Vermögensabschöpfung (WENK, a.a.O., S. 168 f.). Aus materiellrechtlicher Sicht ist der "Romance Scam" grundsätzlich ein klassischer Betrug gemäss Art. 146 StGB. Besonders ausgeprägt ist bei dieser Form des Betrugs jedoch die perfide Art der Täuschung durch die Täterschaft als Bestandteil des Arglisterfordernisses.