Zudem ergebe sich aus den Akten, dass die Beschuldigten mutmasslich in verschiedene Betrugsfälle involviert seien. Jedenfalls ergebe sich aus den edierten Bankauszügen, dass verschiedene Drittpersonen teils hohe Beträge auf die betreffenden Konti einbezahlt hätten. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hätte mindestens eine Einvernahme mit der Beschwerdeführerin durchführen und die eingereichten -6-