Infolgedessen stelle die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Sachverhalt offensichtlich unvollständig fest. Mangels vollständiger Akten habe der Sachverhalt betreffend den psychologischen Zustand der Beschwerdeführerin nur unvollständig festgehalten werden können. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verkenne, dass die Beschuldigten E-Mailadressen, Fotos, Flugtickets, den Pass und eine Schuldanerkennung gefälscht und infolgedessen die Beschwerdeführerin mittels Urkundenfälschung getäuscht hätten. Zudem ergebe sich aus den Akten, dass die Beschuldigten mutmasslich in verschiedene Betrugsfälle involviert seien.