2.2. Die Beschwerdeführerin bringt beschwerdeweise dagegen vor, in den ihr am 21. Mai 2025 übermittelten Untersuchungsakten der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau würden die der Kantonspolizei Freiburg übergebenen Unterlagen wie das Einvernahmeprotokoll der Beschwerdeführerin sowie der WhatsApp-Chatverlauf mit "Dave" fehlen. Folglich hätten diese Beweismittel auch keine Erwähnung im Polizeirapport vom 6. Februar 2025 gefunden. Infolgedessen stelle die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Sachverhalt offensichtlich unvollständig fest.