Die Beschwerdeführerin hätte ein Mindestmass an Vorsicht walten lassen müssen. Zu diesem Schluss gelange man insbesondere in Anbetracht dessen, dass sie "Dave" noch nie persönlich getroffen habe und es sich um eine beträchtliche Summe Geld – insgesamt Fr. 97'207.00 (recte: Fr. 97'007.00) – gehandelt habe. Zudem sei sie von mehreren Bankmitarbeitenden mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es sich womöglich um einen Betrug handle. Die Beschwerdeführerin habe jedoch diese Warnungen ignoriert und trotz sämtlicher Alarmsignale wiederholt Geld auf unterschiedliche Konti überwiesen.