könne. Die F._____ Kantonalbank habe jedoch auch diese Transaktion mit dem Hinweis verweigert, es handle sich um einen Betrug. Zu selbem Ergebnis hätten auch die entsprechenden Versuche bei der G._____ Bank geführt. Schliesslich habe "Dave" ihr drei verschiedene Konti in der Schweiz, lautend auf den Namen des Beschuldigten 1, angegeben, womit fünf weitere Überweisungen von jeweils Fr. 10'000.00, Fr. 6'500.00, Fr. 15'000.00, Fr. 34'200.00 und Fr. 26'500.00 bei der G._____ Bank letztlich hätten durchgeführt werden können. Die Beschwerdeführerin hätte ein Mindestmass an Vorsicht walten lassen müssen.