3.3. Mit drei separaten Beschwerdeantworten vom 7. Juli 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau jeweils die kostenfällige Abweisung der Beschwerden. 3.4. Die Beschuldigten liessen sich innert Frist nicht vernehmen. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: