3. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau sei anzuweisen, eine Strafuntersuchung gegen B._____ [bzw. im Verfahren SBK.2025.139 C._____ sowie im Verfahren SBK.2025.140 D._____] wegen sämtlicher in Frage kommendender [Delikte] zu eröffnen, insbesondere wegen Betrugs, Geldwäscherei und Urkundenfälschung. 4. Eventualiter: Die Angelegenheit sei im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen und diese anzuweisen, die notwendigen Untersuchungshandlungen, insbesondere die Einvernahme des Opfers, durchzuführen.