3. 3.1. Gegen diese ihr am 13. Mai 2025 zugestellten Nichtanhandnahmeverfügungen erhob die Beschwerdeführerin am 23. Mai 2025 drei separate Beschwerden bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: -3- " A. Formell 1. Auf die Beschwerde sei einzutreten. 2. Die Beschwerdeverfahren gegen B._____, D._____ sowie C._____ seien zu vereinen. B. Materiell 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen. 2. Die Nichtanhandnahme vom 7. Mai 2025 sei vollumfänglich aufzuheben.